UNSERE SCHULUNGEN

Die regelmäßige Schulung der Handelsrichter stärkt den Einblick in die relevanten Gesetzesmaterialien der Handelsgerichtsbarkeit. Damit wird ein gemeinsames Vorgehen von Berufsrichter – für die gesetzliche Beurteilung zuständig – und Handelsrichter – für die fachliche Beurteilung mit Blick auf die Wirtschaftspraxis zuständig – im Handelsprozeß erleichtert.

Darüber hinaus wird durch die Einbindung von Erfahrungen der Teilnehmer zu Fallbeispielen aus der handelsgerichtlichen Praxis der Erfahrungshorizont aller Handelsrichter erweitert, und durch das Durchspielen von Handelsprozessen anhand von realen, anonymisierten Fällen die richtige Mitarbeit der Handelsrichter in Handelsprozessen geübt.

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